Kosten

Kostenträger

Die Kosten für eine Sitzung Psychologische Psychotherapie ergeben sich gemäß der Ziffer 870 aus der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). Sie betragen unter Zugrundelegung eines 2,3-fachen Satzes pro Sitzung à 50 Minuten 100,55 €. Im Anschluss an die jeweilige Therapiesitzung erhalten Sie eine Rechnung über die Behandlung. Diese können Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen. Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen einen Teil der Kosten, das hängt vom individuellen Vertrag ab. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung über die notwendigen Schritte der Beantragung und die Höhe der Kostenübernahme.

Auch hier richten sich die Kosten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). Im Anschluss an die jeweilige Therapiesitzung erhalten Sie eine Rechnung über die Behandlung. Die Beihilfestellen übernehmen üblicherweise die Kosten problemlos. Alle dazu notwendigen Informationen und Antragsunterlagen erhalten Sie bei Ihrer Beihilfestelle.

Für Versicherte der BKK VBU ist ein Behandlungsbeginn zeitnah möglich, da über einen Selektivvertrag mit der Krankenkasse direkt abgerechnet werden kann. Sie benötigen lediglich eine Überweisung durch eine Ärztin / einen Arzt.

Sind Sie bei einer anderen gesetzlichen Krankenkasse versichert, ist unter Umständen eine Kostenerstattung über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren möglich. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

Derzeit befindet sich eine Präsenz-Gruppe zur psychosomatischen Nachsorge (Psy-RENA) im Aufbau. Näheres zum Nachsorgeprogramm finden Sie auf nachderreha.de

Es ist auch möglich, eine Psychotherapie selbst zu bezahlen. Die Therapie kann meist sofort beginnen, da Wartezeiten für die Beantragung entfallen. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP).